Fachbereiche und Rechtsgebiete

Das Mietrecht regelt das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter vom Abschluss des Mietvertrages bis zu dessen Beendigung. Vor und während des Mietverhältnisses sowie nach dessen Beendigung können verschiedene rechtliche Probleme entstehen, die wir mit Ihnen analysieren und rechtlich lösen. Diese reichen von der Vertragsgestaltung über die Kündigung bis hin zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Das Wohnungseigentumsrecht stellt darüber hinaus ein besonderes Rechtsgebiet dar, welches das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander regelt. Auch hier gibt es regelmäßig rechtliche Fragestellungen, die eine anwaltliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erforderlich machen. Wir vertreten sowohl Eigentümer eines Verbandes, den Verband und beraten Verwalter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Das Verkehrsrecht umfasst alle Bereiche des Straßenverkehrs und der birgt bekanntermaßen viele Risiken. Erfahrungsgemäß ist schon die Abwicklung eines Verkehrsunfalls für Laien schwierig. Gerade im Umgang mit Versicherungen fehlt es an Erfahrungen. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, Ihnen bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls zu helfen. Das betrifft sowohl die außergerichtliche und gerichtliche Regulierung des Sachschadens als auch die Durchsetzung von möglichen Schmerzensgeldansprüchen. Darüber hinaus übernehmen wir gerne Ihre Interessenvertretung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Das Strafrecht ist nicht nur im Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Darüber hinaus finden sich strafrechtliche Vorschriften in vielen anderen Gesetzen. Mit Strafrecht konfrontiert zu werden gehört wohl zu den unangenehmsten Erfahrungen für Mandanten und erfordert in allen strafrechtlichen Bereichen erfahrene Rechtsanwälte. Anwälte, die in der schwierigen Situation eines solchen Verfahrens hilfreich strategisch beiseite stehen. Wir verteidigen Sie in diesem Sinne vom Ermittlungs- bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Schließlich gehört auch die Vertretung von Opfern und Zeugen zum Strafrecht. Nicht selten möchten Opfer zivilrechtliche Forderungen im Strafverfahren geltend machen und Zeugen suchen einen Beistand. Auch diesen Anliegen nehmen wir uns gerne an.

Allgemeines Zivilrecht – oder auch Privatrecht – ist ein umfangreicher Fachbereich, der u. a. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Es regelt die Beziehung zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten, d. h. kein staatliches Organ ist in diese Beziehung involviert. Die anwaltlichen Fachkenntnisse im Bereich des allgemeinen Zivilrechts müssen umfangreich sein, um die Rechtsfragen und Sachverhalte korrekt beurteilen zu können. Wir kennen uns in vielen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts aus. Fragen Sie nach, wir sorgen für die Lösung.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Im Bereich Arbeitsrecht bearbeiten wir Mandate, die das individuelle (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern) als auch das kollektive Arbeitsrecht (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmervertretungen und denen der Arbeitgeber) betreffen, und vertreten Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten und in allen Instanzen. Schwerpunkte liegen hier bei der Durchsetzung oder Abwehr von Lohn- bzw. Gehaltsansprüchen, Urlaubsgeld- und Überstundenvergütungsansprüchen, Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen und Überprüfungen von Arbeitsverträgen.

Das Insolvenzrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Das Insolvenzrecht ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Insolvenz bedeutet, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung gegenüber Gläubigern nicht erfüllen kann. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch drohende oder dauerhafte Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Unsere Aufgabe besteht in der außergerichtlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen vor der Insolvenzantragstellung. Des Weiteren stehen wir Privatpersonen bei der Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren und insolventen Unternehmen im laufenden Regelinsolvenzverfahren beiseite.

Man hört häufig, die Zahlungsmoral lasse zu wünschen übrig. Spätestens wenn die Situation so festgefahren ist, dass Reden nicht mehr hilft, braucht man juristische Hilfe. Wir ziehen für Unternehmen und Verbraucher Forderungen ein, und vertreten sie im gerichtlichen Mahn- sowie in streitigen gerichtlichen Verfahren – durch alle Instanzen. Weiter muss eine titulierte Forderung regelmäßig im Wege der Zwangsvollstreckung auf unterschiedliche Arten beigetrieben werden. Auch das gehört zu unserem Fachbereich. Wir führen das komplette Zwangsvollstreckungsverfahren für unsere Mandanten durch, sowohl im In- als auch im europäischen Ausland.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr, Auftraggeber) und denen, die das Bauwerk planen und den Bau ausführen (z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Teil des privaten Baurechts ist aber auch das private Nachbarrecht. Kaum ein Bauvorhaben lässt sich ohne Probleme abwickeln. Der Leistungsumfang, die Rahmenbedingungen und alle weiteren Rechte und Pflichten der an einem Bauvorhaben beteiligten Parteien müssen genau definiert und eventuell während des Bauprozesses auf die Gegebenheiten angepasst werden. Um Streitigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden, ist eine vertragliche Regelung der Geschäftsbeziehungen mehr als ratsam. Bei vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln der Bauleistung, zeitlichen Verzögerungen oder sonstigen Unstimmigkeiten können Ansprüche (z. B. Schadensersatzansprüche usw.) so leichter und schneller geltend gemacht werden. Das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus diversen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen (z.B. dem BGB, der HOAI). Es regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und beinhaltet u. a. auch das Vertragsrecht, Honorarrecht, Urheberrecht und Berufsrecht. Bei all diesen rechtlichen Dingen stehen wir Bauherren, Handwerkern, Unternehmern und Architekten zur Seite, sollte es im Zuge eines Bauvorhabens Probleme geben, die sich ohne juristische Hilfe nicht lösen lassen.

Neben vielen Gemeinsamkeiten gibt es im Detail Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Recht. Wir kennen uns in vielen Ecken beider Rechtsordnungen bestens aus – kennen die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede. Sprechen Sie uns an und wir werden für Ihr grenzüberschreitendes rechtliches Problem eine Lösung finden und Sie gegebenenfalls auch in Österreich anwaltlich vertreten.

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